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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Govara UG (haftungsbeschränkt)

Fürther Straße 64B, 90429 Nürnberg, Deutschland

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen, die zwischen der Govara UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend auch „Anbieter“ genannt – und ihren Kunden angebahnt oder geschlossen werden. Mit der Beauftragung bzw. Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erkennt der Kunde diese AGB an.

1.2 Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB, sofern sie vom Anbieter bestätigt wurden.

 

 

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1 Leistungsumfang: Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen durch den Anbieter im Bereich der Unternehmensberatung sowie der Vermittlung und Abwicklung von Projekten zwischen Auftraggebern (Unternehmen oder öffentlichen Institutionen) und selbstständigen Fachkräften (Freelancern) oder anderen Unternehmen.

 

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Unternehmensberatung und Consulting: Strategische Beratung von Unternehmen, insbesondere zu Vertriebsstrategien, Prozessoptimierung, effizienter Projektumsetzung, Ausschreibungen und moderner Arbeitsorganisation.

  • Projektmanagement und Projektübernahmen: Übernahme vollständiger Projekte im Auftrag des Kunden (Outsourcing), wobei der Anbieter als Auftragnehmer die Projektverantwortung trägt, ein geeignetes Team (z. B. aus Freelancern oder Partnerfirmen) zusammenstellt und das Projekt eigenverantwortlich für den Kunden abwickelt.

  • Vermittlung von Dienstleistungen durch Freelancer: Zusammenführen von Unternehmen bzw. öffentlichen Auftraggebern mit geeigneten externen Experten/Freelancern für die Durchführung von Projekten.

  • Unterstützung bei öffentlichen Ausschreibungen: Hilfe bei der Identifikation und Abwicklung von öffentlichen Vergabeverfahren (Regierungsaufträge) für unsere Kunden.

  • Begleitung des Vermittlungsprozesses: Aktive Betreuung und Moderation der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über den gesamten Projektverlauf hinweg (inkl. Qualitätssicherung, Feedback und Konfliktlösung falls nötig).

2.2 Individuelle Vereinbarungen: Die konkreten Inhalte, der Umfang sowie die Vergütung der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung, die mit dem Kunden vereinbart werden. Angebote des Anbieters sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet (siehe dazu auch Ziffer 3).

 

 

2.3 Kein garantierter Erfolg: Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg im Sinne einer Garantie. Gegenstand der Leistungspflichten ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem aktuellen Stand der Technik bzw. Fachkenntnis. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder anderer Erfolg wird – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – nicht geschuldet. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Haftung dafür, dass durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung bestimmte Resultate erzielt werden (z. B. der Zuschlag bei einer öffentlichen Ausschreibung oder eine bestimmte Umsatzsteigerung).

3. Vertragsschluss

3.1 Angebot und Annahme: Alle Angebote des Anbieters – ob auf der Website, in Broschüren oder individuell per E-Mail übermittelt – sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen zunächst lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss abzugeben.

3.2 Zustandekommen des Vertrags: Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt in der Regel durch ausdrückliche Annahme des Kundenangebots durch den Anbieter zustande. Dies kann z. B. durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments erfolgen. In einigen Fällen kann der Vertragsschluss auch dadurch erfolgen, dass wir mit der tatsächlichen Ausführung der angefragten Dienstleistung beginnen, sofern der Kunde dem zuvor zugestimmt hat.

3.3 Inhalt des Vertrages: Der Inhalt des Vertrages (insbesondere Leistungsumfang, Preise, Zeitpläne) richtet sich nach den Vereinbarungen in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung. Weicht die Auftragsbestätigung vom ursprünglichen Angebot des Kunden ab, liegt darin ein neues Angebot unsererseits. In diesem Fall kommt der Vertrag erst mit Bestätigung oder konkludenter Zustimmung (z. B. Zahlung oder Inanspruchnahme der Leistung) durch den Kunden zustande.

3.4 Ablehnung von Aufträgen: Der Anbieter behält sich das Recht vor, Anfragen oder Angebote von Kunden im Einzelfall ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn die angefragte Leistung außerhalb unseres Kompetenzbereichs liegt, gegen gesetzliche Vorschriften oder ethische Grundsätze verstößt oder wenn begründete Zweifel an der Bonität oder Ernsthaftigkeit des Kunden bestehen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Vergütungshöhe: Die Vergütung für unsere Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. Angebot. Soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart wurde, gilt für die Vergütung:

  • Vermittlungsleistungen: Der Anbieter erhält für eine erfolgreiche Vermittlung (Zusammenführung von Auftraggeber und Freelancer) eine Provision in Höhe von 10 % des zwischen Auftraggeber und Freelancer vereinbarten Netto-Projektvolumens.

  • Consulting-Leistungen: Beratungs- und Consulting-Tätigkeiten werden in der Regel nach vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet. Bei Schulungen, Workshops o. ä. kann auch eine Abrechnung pro Teilnehmer vereinbart werden.

  • Projektleistungen: Übernimmt der Anbieter ein Projekt eigenverantwortlich, so erfolgt die Vergütung je nach Vereinbarung entweder nach Aufwand (insbesondere auf Basis vereinbarter Stunden-/Tagessätze) oder zu einem im Voraus festgelegten Pauschalpreis.

Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisangaben oder Stundensätze des Anbieters sind maßgeblich; alle Preise verstehen sich in Euro und – falls gesetzlich anwendbar – zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Rechnungsstellung und Fälligkeit: Der Anbieter stellt dem Kunden nach erbrachter Leistung oder zu den vereinbarten Meilensteinen eine Rechnung aus. Rechnungen sind – sofern nicht abweichend vereinbart – innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.3 Zahlungsverzug: Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB). Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugsschadens bleiben unberührt.

4.4 Vorauszahlungen und Abschläge: Der Anbieter ist – insbesondere bei umfangreichen Projekten oder erstmaliger Zusammenarbeit – berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Details hierzu werden im Angebot oder Vertrag festgelegt (z. B. 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, Restzahlung nach Leistungserbringung).

4.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung: Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Besondere Bestimmungen bei Vermittlung von Freelancern

5.1 Vertragsparteien bei Vermittlung: Soweit der Anbieter als Vermittler tätig wird (d. h. Projektaufträge zwischen Auftraggeber und externen Fachkräften vermittelt), kommt der Dienst- oder Werkvertrag über die eigentliche Leistungserbringung ausschließlich zwischen dem jeweiligen Auftraggeber (Kunden) und dem vermittelten Freelancer zustande. Der Anbieter selbst wird in diesem Fall nicht Vertragspartei des Leistungsvertrags zwischen Auftraggeber und Freelancer, sondern erbringt nur die Vermittlungsleistung.

5.2 Prüfung der Eignung: Der Anbieter prüft die Qualifikationen und Eignung der vorgeschlagenen Freelancer nach bestem Wissen und Gewissen, insbesondere anhand der vom Freelancer gemachten Angaben, Referenzen und ggf. in Vorgesprächen. Eine Garantie für die tatsächliche Leistungsfähigkeit, Verfügbarkeit und die konkreten Arbeitsergebnisse des Freelancers kann der Anbieter jedoch nicht übernehmen. Der Auftraggeber ist angehalten, den endgültigen Auswahlprozess sorgfältig selbst durchzuführen.

5.3 Vertragsdurchführung und Haftung: Die Durchführung des Projektvertrags (Erbringung und Abnahme der Leistung) obliegt allein den Vertragsparteien (Auftraggeber und Freelancer). Der Anbieter übernimmt keine Haftung für etwaige Leistungsstörungen oder Pflichtverletzungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Freelancer. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für die Qualität, Pünktlichkeit oder Vollständigkeit der vom Freelancer erbrachten Leistungen, noch für die Zahlung durch den Auftraggeber.

5.4 Vergütung des Anbieters bei Vermittlung: Zahlungen für die Vermittlungsleistung des Anbieters (Vermittlungsprovision) werden – vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarung – in Höhe von 10 % des zwischen Auftraggeber und Freelancer vereinbarten Projektvolumens fällig, sobald ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Freelancer zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig vom weiteren Verlauf des Projekts; auch wenn Auftraggeber und Freelancer ihre Zusammenarbeit vorzeitig beenden oder das Projekt scheitert, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

5.5 Informationspflicht und Provisionsnachweis: Der Anbieter ist berechtigt, sowohl vom Auftraggeber als auch vom Freelancer Auskunft über den Vertragsabschluss und grundlegende Vertragsinhalte zu verlangen, soweit dies erforderlich ist, um die Vermittlungsprovision zu berechnen und durchzusetzen. Beide Seiten verpflichten sich, eine erfolgreiche Vermittlung über Govara dem Anbieter anzuzeigen und die hierfür vereinbarte Vergütung zu entrichten.

(Ein Hinweis für Online-Plattformen: Der Anbieter behält sich vor, für etwaige von ihm betriebene Vermittlungsplattformen gesonderte Nutzungsbedingungen zu erlassen. Solche Plattform-AGB würden den Nutzern im Fall einer Registrierung dort gesondert bekannt gemacht. — Dieser Satz ist informativ und gehört nicht zu den eigentlichen AGB.)

6. Haftung des Anbieters

6.1 Unbeschränkte Haftung in bestimmten Fällen: Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Ebenfalls unbeschränkt haftet der Anbieter für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.2 Haftung für einfache Fahrlässigkeit: Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet der Anbieter – sofern keiner der in Ziffer 6.1 genannten Fälle vorliegt – nur in Höhe des vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

6.3 Haftungsausschluss im Übrigen: Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für unterbliebene wirtschaftliche Erfolge des Kunden, indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit eine Haftungsbegrenzung gesetzlich zulässig ist.

6.4 Haftung für Hilfspersonen: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters in entsprechenden Fällen.

6.5 Produkthaftung und Garantien: Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleiben von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

7. Urheberrechte und Nutzungsrechte

7.1 Rechte des Anbieters: An allen Unterlagen, Dokumentationen, Ergebnissen und Inhalten, die der Anbieter im Rahmen der Vertragsdurchführung erstellt (z. B. Konzepte, Berichte, Präsentationen, Analysen, Dokumente, Grafiken etc.), behält sich der Anbieter – sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt – sämtliche Urheber- und Schutzrechte vor. Der Kunde erhält daran lediglich die in diesem Vertrag oder durch Gesetz ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.

7.2 Einräumung von Nutzungsrechten: Soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches (nicht-ausschließliches), räumlich und zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen ein. Die Nutzung ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung des Anbieters ist der Kunde nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Inhalte oder Ergebnisse über den Vertragszweck hinaus zu verwenden – insbesondere nicht, sie zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben.

7.3 Schutzrechtsvermerke: Der Kunde darf Hinweise auf Urheberrechte, Marken oder sonstige Schutzrechte, die sich auf vom Anbieter erstellten Unterlagen oder in bereitgestellter Software bzw. Web-Plattform befinden, nicht entfernen, verändern oder unkenntlich machen. Gleiches gilt für eventuelle Seriennummern, Wasserzeichen oder andere Identifikationsmerkmale.

7.4 Drittlizenzmaterial und Open Source: Sofern im Rahmen der Leistungserbringung Open-Source-Software oder Materialien Dritter (z. B. Stockfotos, Bibliotheken) zum Einsatz kommen, wird der Anbieter den Kunden darauf hinweisen und dem Kunden die anwendbaren Lizenzbedingungen jener Drittanbieter bereitstellen, soweit dies erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, solche Lizenzbedingungen einzuhalten.

8. Datenschutz

8.1 Datenerhebung und -verarbeitung: Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Kontaktdaten, Vertrags- und Abrechnungsinformationen) nur im Rahmen der einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

8.2 Datenschutzerklärung: Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind in unserer separaten Datenschutzerklärung beschrieben, die unter https://www.govara.de/datenschutz abrufbar ist oder bei der Unterzeichnung des Vertrages mit unterschrieben werden muss. Die Datenschutzerklärung ist nicht Vertragsbestandteil, enthält aber wichtige Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallen (z. B. Speicherung von Kontaktdaten, Weitergabe an Dienstleister wie Hosting-Provider oder Zahlungsanbieter, Dauer der Datenspeicherung etc.).

8.3 Einwilligung des Kunden: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter personenbezogene Daten, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrags notwendig sind, erhebt und verarbeitet. Dies umfasst insbesondere die Daten, die der Kunde im Rahmen der Anfrage oder Auftragserteilung mitteilt (Name, Kontaktdaten, Projektbeschreibung etc.), sowie die im Zuge der Vertragsdurchführung entstehenden Daten (Kommunikation, Arbeitsergebnisse, Abrechnungsdaten). Ohne diese Daten ist eine Durchführung des Vertrags in der Regel nicht möglich.

8.4 Einsatz von Dritten: Soweit erforderlich, darf der Anbieter zur Leistungserbringung Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen (z. B. IT-Dienstleister, Software-Tools). In solchen Fällen stellt der Anbieter vertraglich sicher, dass auch diese Dritten die Datenschutzanforderungen einhalten (insbesondere Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28 DSGVO).

8.5 Rechte des Betroffenen: Der Kunde hat jederzeit die in der Datenschutzerklärung näher genannten Rechte, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung aus berechtigtem Interesse sowie das Recht, erteilte Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Zur Ausübung dieser Rechte kann sich der Kunde an die im Impressum genannten Kontaktdaten des Anbieters wenden.

 

9. Gewährleistung

9.1 Dienstleistungsvertrag: Bei der Erbringung von Dienstleistungen schuldet der Anbieter ein tätiges Bemühen, jedoch keinen konkreten Erfolg (vgl. Ziffer 2.3). Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Dienstvertragsrechts. Das bedeutet: Sollten unsere Leistungen mangelhaft sein, d. h. objektiv nicht dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang oder dem üblichen Standard entsprechen, werden wir nach eigener Wahl versuchen, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben (Nachbesserung) oder – falls dies fehlschlägt – ggf. eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) gewähren.

9.2 Mängelanzeige: Der Kunde hat etwaige Mängel unserer Leistung unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir uns bemühen, Abhilfe zu schaffen. Der Kunde hat uns hierfür die notwendigen Informationen bereitzustellen und eine Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.

9.3 Einschränkungen der Gewährleistung: Keine Gewährleistung besteht für Leistungseinschränkungen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind. Dazu zählen insbesondere Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs oder in der Sphäre des Kunden – etwa Fehlfunktionen durch falsche Handhabung oder unzureichende Mitwirkung des Kunden, oder externe Einflüsse wie der Ausfall von Infrastruktur Dritter oder Fälle höherer Gewalt. Ebenso übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass mit den erbrachten Dienstleistungen ein bestimmtes wirtschaftliches oder sonstiges Ziel des Kunden erreicht werden kann (vgl. Ziffer 2.3).

9.4 Haftung für anfängliche Mängel: Soweit gesetzlich zulässig, ist eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB (bei Miet- oder Softwareüberlassungsverträgen) ausgeschlossen.

10. Vertragsdauer und Kündigung

10.1 Befristete Verträge (Projektverträge): Viele unserer Dienstleistungsverträge sind auf die Erbringung einer einmaligen Leistung oder eines zeitlich begrenzten Projekts gerichtet und enden mit deren vollständiger Erfüllung (d. h. Durchführung des Projekts und vollständiger Zahlung der Vergütung). Soweit jedoch im Einzelfall ein Dauerschuldverhältnis begründet wird (z. B. ein fortlaufender Beratungsvertrag, eine Mitgliedschaft in einer Plattform oder ein regelmäßiger Servicevertrag ohne feste Laufzeit), läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

10.2 Ordentliche Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen: Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht individuell eine andere Frist vereinbart wurde. Die Kündigung hat in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt es, dass der Absender die Kündigungserklärung vor Fristablauf absendet.

10.3 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung fortgesetzt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z. B. erheblicher Zahlungsverzug oder schwerwiegende Verletzung von Mitwirkungspflichten), oder wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder unmittelbar bevorsteht. Für den Kunden liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Anbieter dauerhaft mangelhaft leistet und eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

10.4 Vergütung bis Vertragsende und Rückerstattung: Im Falle einer Kündigung – gleich aus welchem Rechtsgrund – hat der Anbieter Anspruch auf Vergütung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung bereits erbrachten Leistungen. Bereits vom Kunden geleistete Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen wird der Anbieter im Kündigungsfall zeitanteilig erstatten, sofern der Kunde nicht bereits die entsprechende Gegenleistung erhalten hat.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Hinweis: Die folgenden Bestimmungen zum Widerrufsrecht gelten nur, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Für Unternehmer ist ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge ausgeschlossen (siehe unten Ziffer 11.5).

11.1 Gesetzliches Widerrufsrecht: Ist der Kunde Verbraucher und kommt der Vertrag mit dem Anbieter unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. per E-Mail, Telefon oder über unsere Website) zustande, steht dem Kunden nach gesetzlichen Vorschriften ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Das bedeutet, der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

11.2 Beginn und Ausübung der Widerrufsfrist: Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Anbieter (Govara UG, Fürther Str. 64B, 90429 Nürnberg, E-Mail: info@govara.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein per Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden, das wir auf Anfrage zur Verfügung stellen – dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

11.3 Widerrufsfolgen: Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absendet. Wenn der Verbraucher den Vertrag wirksam widerruft, hat der Anbieter alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat (einschließlich etwaiger Lieferkosten), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dem Verbraucher werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.

11.4 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll (z. B. durch ausdrückliche Anfrage oder Buchung), und erbringt der Anbieter die geschuldete Dienstleistung vollständig innerhalb der Widerrufsfrist, so erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig.

 

Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucher dem Anbieter vor vollständiger Vertragserfüllung ausdrücklich zugestimmt hat, mit der Leistung zu beginnen, und zugleich seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. Entsprechende Erklärungen wird der Anbieter im Buchungs- oder Vertragsprozess vom Verbraucher einholen.

Sollte der Verbraucher nur teilweise Widerruf ausüben (z. B. weil er einer vorzeitigen Leistungserbringung innerhalb der Frist zugestimmt hat und dann widerruft, nachdem bereits ein Teil der Leistung erbracht wurde), gilt: Der Verbraucher hat dem Anbieter einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen. Dieser Wertersatz bemisst sich anteilig an dem vertraglich vereinbarten Gesamtpreis.

11.5 Ausschluss des Widerrufsrechts für Unternehmer: Die vorstehenden Widerrufsregelungen gelten ausschließlich für Verbraucher. Kunden, die bei Vertragsschluss als Unternehmer handeln, haben kein Widerrufsrecht im Rahmen von Fernabsatzverträgen.

12. Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

12.1 Einvernehmliche Streitbeilegung: Wir sind stets bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus unseren Verträgen mit Kunden einvernehmlich beizulegen.

12.2 Keine Teilnahme an Schlichtungsverfahren: Der Anbieter weist jedoch darauf hin, dass er nicht verpflichtet und nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. (Hinweis: Eine Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU-Kommission ist seit 20. Juli 2025 außer Betrieb.)

 

13. Schlussbestimmungen

13.1 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) für diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Wenn der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Land ist, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Aufenthaltslandes von der vorstehenden Rechtswahl unberührt.

13.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz des Anbieters (Nürnberg, Deutschland). Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn sein Wohnsitz/Sitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach der Zivilprozessordnung.

13.3 Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen lediglich Informationszwecken. Bei Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung ist ausschließlich die deutsche Version maßgeblich.

13.4 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

13.5 Änderungen und Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit durch die Änderung keine wesentlichen Regelungen des Vertragsverhältnisses berührt werden und die Anpassung erforderlich ist, um unvorhergesehene Entwicklungen abzubilden (z. B. Rechtsänderungen, höchstrichterliche Rechtsprechung oder Änderungen der Marktgegebenheiten). In einem solchen Fall wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig über die geplanten Änderungen informieren. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Sechs-Wochen-Frist hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.

Nürnberg, November 2025

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